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PROJEKTBESCHREIBUNG
Der Bauherr beabsichtigt, eine Gewerbe-/Wohnbebauung mit Kindertagesstätte in insgesamt 8 Gebäuden an der Biedenkopfer Straße 44 in Berlin-Tegel zu realisieren. Die künftige Bebauung besteht aus den Bauteilen 01, 02, 03, 04 und 05.
Bauteil 1: Tiefgarage unter Bauteil 2
Bauteil 2: Bürogebäude mit Tiefgarage (3 Einzelgebäude auf gemeinsamer TG)
Bauteil 3: Wohngebäude unterkellert (Einzelgebäude)
Bauteil 4: Wohngebäude unterkellert (3 Einzelgebäude auf gemeinsamen UG)
Bauteil 5: Kita (Einzelgebäude)
Durch den Neubau der Gebäude wird das Quartier neu bebaut und geordnet, das Umspannwerk an der Ecke Biedenkopfer-/Beckumerstraße bleibt erhalten und ist nicht Teil dieser Baumaßnahme.
Im Bereich des Quartiers sind Strom- und Gasleitungen zu beachten, die knapp an der Gebäudegründung bzw. der Grundstücksgrenze liegen. Auf dem Grundstück liegende Stromleitungen im Bereich der Biedenkopfer Straße sollen verlegt werden.
Alle Gebäude werden in konventioneller Bauweise als Massivkonstruktion mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und bis zu fünf Obergeschossen errichtet.
Die maximale Höhe der Gebäude wird also ca. 20m über Gelände liegen, die Gebäude werden als Massiv-Konstruktion mit aussteifenden Wandscheiben geplant. Alle tragenden Wände werden in Mauerwerk oder Stahlbeton ausgeführt, alle nichttragenden Wände in Ständerwerk. Glaswände sind nicht geplant.
Die tragenden Mauerwerks-Wände werden in Kalksand-Planziegelbauweise ausgeführt, hierbei werden alle Wände als Vollsteine in Mauerwerksgüte 20/DM ausgeführt.
Die tragenden Stahlbetonwände werden in Ortbeton- oder Halbfertigteilbauweise ausgeführt, die Betongüten werden entsprechend der Beanspruchung geplant.
Die Decken werden als Stahlbetondecken geplant, hierbei wird für die Stahlbetondecken die Ausführung von Filigrandecken, die auf der Baustelle zum fertigen Querschnitt ergänzt werden, angestrebt.
Die Nutzung der Gebäude ist wie folgt geplant:
UG: Technik- und Lagerräume, Parkgarage
EG/1.OG: Wohnen/Abstellräume/Gewerbe
2.-5.OG: Wohnen bzw. Gewerbe
Alle Gebäude werden flach gegründet. Hierbei sollen die Stützen und Wandscheiben bis auf das Fundament durchlaufen. Sind allerdings Parkplätze in Teilbereichen unter den aufgehenden Gebäuden angeordnet, so sind hier die Lasten über einen Abfangrost bzw. über Wandartige Träger im Erdgeschoss in die tragenden Wände und Stützen einzuleiten. Eine direkte Belastung der Decke über dem Untergeschoss ist nicht zulässig. Hier ist insbesondere auf die Fugenführung zwischen den aufgehenden Bauteilen und der angrenzenden Gebäudeteile zu achten.
Grundwasser & Baugrund
Gemäß Untersuchungsbericht des Geologen Y. Polak vom 25.10.2019 liegt der gemessene Grundwasserstand bei ca. 30,20 m NN. Der für die Planung relevante Grundwasserspiegel zeHGW ist mit 33,00 m NN angegeben. Das Grundwasser ist nicht betonangreifend. Es ist für hohe Einwirkung gegen drückendes Wasser abzudichten, es sei denn die Arbeitsräume werden mit Sand verfüllt, dann ist für mäßige Einwirkung abzudichten.
Für die Bauzeit ist der Ansatz eines Grundwasserspiegels bis auf ca. 30,20 NN zu berücksichtigen. Auffüllungen und locker gelagerte humose Sande sind gegen verdichtungsfähigen Boden auszutauschen. Eine Flachgründung im mitteldicht gelagerten (bzw. entsprechend verdichtetem) Baugrund ist zu planen.
Alle Gründungsbauteile und die aufgehenden Bauteile bis zu einer Höhe von 50cm oberhalb des Fertigfußbodens sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften (siehe auch unter 5.) auszuführen und zu beschichten.
Der Auftraggeber hat entschieden, dass der Boden der Tiefgarage mit Gefälle und mit Rinnen zu planen ist.