PROJEKTBESCHREIBUNG
Das Grundstück in Wustermark wird komplett beräumt.
Die geplante Neubauanlage für Eigentumswohnungen besteht aus insgesamt sechs Gebäuden mit bis zu 4 oberirdischen Geschossen und vier Tiefgaragen.
Alle Gebäude sind vollunterkellert. Zu den oberirdischen Geschossen zählen ein Erdgeschoss und zwei Obergeschosse sowie ein Staffelgeschoss. Die maximale Höhe der Gebäude liegt bei ca. 13 m über Gelände.
Fugenkonzeption:
Haus 1 und 4
Das Gebäude wird fugenlos errichtet. Die Tiefgaragendecke wird von dem Gebäude durch eine Fuge mit Deckenauflagerung auf einer Konsole abgetrennt, auch damit eine WU-Decke hergestellt werden kann.
Haus 2 und 5
Das Gebäude wird fugenlos errichtet. Die Tiefgaragendecke wird ebenfalls monolithisch zusammen mit der Decke über dem Untergeschoss geplant, da das Gebäude durch die Decke über der Tiefgarage mittels Balken abgefangen wird. Die Balken befinden sich auf der Tiefgaragendecke und sind in die Außenanlagen zu integrieren. Die Decke über der Tiefgarage ist konventionell schwarz zu dichten.
Haus 3 und 6
Das Gebäude wird fugenlos errichtet. Die Tiefgaragendecke wird von dem Gebäude umlaufend durch eine Fuge mit Deckenauflagerung auf einer Konsole abgetrennt, auch damit eine WU-Decke hergestellt werden kann. Die Decke über der Tiefgarage wird auch auf die Kellerwand des benachbarten Hauses 2 mittels Konsole aufgelagert.
Es wird in Massivbauweise mit Wandscheiben und Stahlbetondecken geplant. Alle tragenden Wände werden in Mauerwerk oder Stahlbeton ausgeführt, alle nichttragenden Trennwände in Ständerwerk. Die Deckenanschlüsse sind, wo notwendig, gleitend auszuführen. Das Dach ist als Flachdach geplant. Die Attika kragt als 18 cm dicke Stahlbetonwand aus der Dachdecke aus und muss umlaufend gedämmt werden.
Die Nutzung der Gebäude ist wie folgt geplant:
UG: Tiefgarage, Technik- und Lagerräume
EG: Wohnen
1.-3.OG: Wohnen
Bedingt durch die Lage des Grundstücks im Wasserschutzgebiet, sind alle Tiefgaragen als WU-Konstruktion auszuführen. Ein Auspflastern des Tiefgaragenbodens ist nicht zulässig.
1.2 Tragwerk
1.2.1 Allgemeines
Alle Bauwerke werden als Stahlbeton-Konstruktion in konventioneller Massivbauweise möglicherweise unter Verwendung von Ortbeton bzw. Halbfertigteilen (Filigranplatten- und Wände) hergestellt.
Die Stahlbetondecken der Wohngebäude werden als Massivdecken mit d = 20 cm geplant. Die Stahlbetondecken der Tiefgaragen werden als Massivdecken mit d = 30cm/35cm cm geplant. In einigen Bereichen der Decken sind Dübelleisten notwendig. Die Stützen sind als Stahlbetonstützen und die Wände als tragende Mauerwerkswände oder Stahlbetonwände geplant. Tragende Stahlbetonwände werden in Ortbetonbauweise oder als Filigranhohlwände, die örtlich ergänzt werden, ausgeführt. Sie sind 20-32 cm dick vorgesehen. Die erdseitigen Außenwände im Untergeschoss werden aus WU Stahlbeton erstellt mit d = 25-32 cm, Bemessung erfolgt für eine Rissbreite von 0,2mm. Die Gebäude werden auf Sohlplatten mit d = 40 bzw. 50 cm, ebenfalls als WU Konstruktion (Rissbreite 0,3mm, außer Haus 2+3, dort 0,2mm), gegründet.
Alle Stahlbetondecken werden in der Dicke 20 cm (Wohngebäude) bzw. 30/35cm (Tiefgaragen) ausgeführt. Die Decken vom UG bis zum 3.OG werden als Massivdecken ausgeführt. Die Decken liegen auf durchgehenden Wänden, Unterzügen und auf Stützen auf.
Im Bereich der Balkone, die als entkoppelte, (Isokorb), WU-Beton-Fertigteile geplant werden, sind Randunterzüge (h= 29cm inklusive Decke)vorzusehen. Die Fertigteile werden mit umlaufender Aufkantung (h= ca. 35cm) ausgeführt.
Die maximale Auskragung der Balkonplatten ab Achse der Außenwand bis zur Vorderkante der Balkonplatte darf 2,15m nicht überschreiten.
1.2.9 Gründung
Die Gründung der Gebäude erfolgt auf einer 40-50 cm dicken Sohlplatte als Flachgründung. Die Bodenplatte bildet zusammen mit den Außenwänden die wasserundurchlässige Außenhülle des Gebäudes und wird als Weiße Wanne ausgebildet. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Schwächungen der Bodenplatte insbesondere im Bereich der Wandenden und Stützen, nicht zulässig sind. Für die Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit Einbindetiefen bis 3m gilt die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E nach DIN 18533. Bei Einbindetiefen größer 3m ist eine Abdichtung erforderlich, die der Wassereinwirkungsklasse W2.2-E der vg. Norm genügt. Diese Angaben sind nur für die Abdichtung zu beachten, ein Auftrieb auf die Gebäude ist nicht anzusetzen (gemäß Stellungnahme Baugrundgutachter). Im Bereich Grundstück 3 (Haus 4+5) liegt die Tiefgaragensohle im Bereich wenig durchlässiger Geschiebelehmböden, so dass hier entweder eine Abdichtung der Sohle gegen aufstauendes Sickerwasser (Wassereinwirkungsklasse W2.1-E bei Einbindetiefen bis 3m, Wassereinwirkungsklasse W2.2-E bei Einbindetiefe größer 3m ) erforderlich ist, oder der Geschiebelehm wird bis auf die darunter folgenden Sande ausgetauscht. Für die weitere Tragwerksplanung wird davon ausgegangen, dass ein Bodenaustausch deutlich wirtschaftlicher als eine Auslegung der Tiefgarage für aufstauendes Sickerwasser ist. Alle Gründungsbauteile und die aufgehenden Bauteile bis zu einer Höhe von 50cm oberhalb des Fertigfußbodens sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften (siehe auch unter 6.) auszuführen und zu beschichten.
Der Auftraggeber hat entschieden, dass der Boden der Tiefgarage mit Gefälle und mit Rinnen zu planen ist. In regelmäßigen Abständen sind Schöpfgruben (Mindestdicke Restbeton 25cm) vorzusehen, in die das Wasser aus den Rinnen eingeleitet wird. Auf diese Grundsätze wird in der Baubeschreibung Bezug genommen.