GALERIE
PROJEKTBESCHREIBUNG
Der Bauherr beabsichtigt, insgesamt eine Bebauung mit ca. 760 Wohneinheiten an der Lehrter Straße in Berlin zu realisieren. Die künftige Bebauung besteht aus den Blöcken A bis G.
Die Blöcke gliedern sich jeweils in 23 Häuser, die rautenartig eine gemeinsame Tiefgarage umschließen.
Die Blöcke werden als konventionelle Wohnbebauung in Massivbauweise mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und bis zu sieben Obergeschossen errichtet. Die Häuser B1, B3, C1, C3, D1, D3 werden mit sieben Obergeschossen, die Häuser B2, B4, C2, C4, D2, D4 mit fünf Obergeschossen geplant. Die Bebauung gliedert sich in folgende einzelne Gebäude, die jeweils durch Fugen getrennt sind:
1. Alle Gebäude: Einzelhäuser fugenlos
2. Tiefgaragen B, C, D, jeweils fugenlos, jedoch umlaufend von den Gebäuden und von der angrenzenden Tiefgarage mittels Fugen getrennt
Die maximale Höhe der Häuser wird bei ca. 26,0 m über Gelände liegen. Aufgrund der Vielzahl der aussteifenden Wände (Schachtelbauweise) sind die Gebäude ausreichend ausgesteift. Die Gebäude sind als Massivkonstruktion mit aussteifenden Wandscheiben geplant. Alle tragenden Wände werden in Mauerwerk oder Stahlbeton ausgeführt, alle nichttragenden Wände in Ständerwerk.
Die tragenden Wände werden in Kalksand-Planziegel-Bauweise ausgeführt, hierbei werden alle Wände als Vollsteine in Mauerwerksgüte 20/DM ausgeführt.
Die Decken werden als Stahlbetondecken geplant, hierbei wird die Ausführung von Filigrandecken, die auf der Baustelle zum fertigen Querschnitt ergänzt werden, angestrebt.
Die Nutzung des Gebäudes ist wie folgt geplant:
UG: Technik- und Lagerräume, Parkgarage
EG: Wohnen/Abstellräume/Gewerbe
1. – 7. OG: Wohnen
Die Häuser werden im Allgemeinen direkt neben der neu zu errichtenden Tiefgarage gegründet. Teilweise sind allerdings Parkplätze in Teilbereichen unter den aufgehenden Gebäuden angeordnet, so dass hier die Lasten über einen Abfangrost bzw. über wandartige Träger im Erdgeschoss in die tragenden Wände und Stützen eingeleitet werden. Eine direkte Belastung der Decke über dem Untergeschoss ist nicht zulässig. Hier ist insbesondere auf die Fugenführung zwischen den aufgehenden Bauteilen und der angrenzenden Tiefgarage zu achten.