Seydelstr. 14 | Berlin

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PROJEKTBESCHREIBUNG

1.1 Allgemeine Projektbeschreibung

Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein Bürogebäude mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und bis zu sechs Obergeschossen. Die maximale Höhe des Gebäudes liegt bei ca. 25,50 m über Gelände. Die maximalen Grundrissabmessungen des Gebäudes betragen ca. 43 x 22 m. Das Gebäude soll flexibel nutzbar sein. Das Gebäude wird fugenlos errichtet.

Das Grundstück grenzt nicht an Bahntrassen an. Bezüglich der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen aus Schienenverkehr ist daher nichts zu beachten.

Im Rahmen der Bauausführung wird das Grundstück zunächst komplett beräumt. Es wird eine Baugrube erstellt, der Verbau (Berliner Verbau) liegt dabei nach Möglichkeit außerhalb des Grundstücks. Möglicherweise ist der Verbau zu verankern. Entsprechende Ankergenehmigungen sind dann einzuholen.

Die Gründung des nördlichen Nachbarn liegt geringfügig höher als die geplante Baugrubensohle, hier wird empfohlen, die Bodenplatte im Bereich der Rampe zur Vermeidung einer Unterfangung anzuheben. Die Gründung des südlichen Nachbarn liegt deutlich tiefer, hier ist die Gründungsebene mit geeigneten Mitteln (z.B. Magerbetonauffüllung, Brunnenringe) anzugleichen.

Das Grundstück wird nicht voll überbaut. Möglicherweise werden Streifenkonsolen auf Höhe der Decke über dem Untergeschoss erforderlich, die das Ziehen des Verbaus behindern werden und der Verbau hier eventuell verloren ist. Die Nachbargrundstücke werden, falls notwendig, gesichert. Möglicherweise muss einhüftig gegen den Verbau betoniert werden. Im Bereich zum Nachbarn ist die Gründungsebene z.B. mit Magerbeton anzugleichen.

Es ist geplant das Gebäude entsprechend dem DGNB Standard Platin zu planen und die Zertifizierung zu erreichen.

1.2 Tragwerk

1.2.1 Allgemeines

Das gesamte Bauwerk wird als Stahlbeton-Massiv-Konstruktion in konventioneller Skelett-Bauweise mit Filigran- oder Ortbetondecken und Stahlbetonwänden und Stahlbetonstützen und auch Mauerwerkswänden aus Kalksandstein hergestellt. Alle Stahlbetondecken werden dabei als Flachdecken ausgeführt, wobei entlang der Fassade Unterzüge vorgesehen sind. Die Decken lagern auf den Stahlbetonwänden, Mauerwerkswänden, und den Stahlbetonstützen auf. Alle tragenden Wände und Stützen werden in Stahlbetonbauweise oder in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Nichttragende Wände werden in Gipskarton-Ständerwerk geplant. Gleitende Deckenanschlüsse werden möglicherweise erforderlich. Glaswände sind nicht vorgesehen, nur Wände mit Glasanteil. Als Außenhülle des Gebäudes sind Stb.-Stützen geplant. Zwischen bzw. vor den Außenstützen sind nichttragende Brüstungen oder Fassadenpaneele vorgesehen. Unterhalb der Decken sind umlaufende Unterzüge geplant. Die Fassade wird als vorgehängte Konstruktion geplant. Die Wandstärken wurden in Abstimmung mit dem Schallschutzgutachter festgelegt.

Die Stahlbetondecken werden als Massivdecken geplant. In den Stützenbereichen und an den Wandenden/-ecken der Decken und in der Bodenplatte sind Dübelleisten notwendig. Zudem sind diese Bereiche zuzüglich der erforderlichen Verankerungslänge in höher wertigem Beton geplant. Die Stützen sind als Stahlbetonstützen und die Wände als Stahlbetonwände oder Stahlbeton-Wandschotten oder als Kalksandsteinwände geplant. Tragende Stahlbetonwände werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die erdseitigen Außenwände im Untergeschoss werden aus WU Stahlbeton erstellt mit d = 25 cm.

Das Gebäude wird flach auf einer Sohlplatte, eventuell mit örtlichen Verstärkungen, gegründet. Gemäß Baugrundgutachten ist mitteldichter Sand als Baugrund vorhanden. Der höchste gemessene Grundwasserstand zuzüglich 30cm Sicherheitszuschlag liegt bei 32,5m NN und damit höher als die Bodenplatte.

Die Bodenplatte bildet zusammen mit den Außenwänden die wasserundurchlässige Außenhülle des Gebäudes und wird als Weiße Wanne ausgebildet. Die Oberseite der Bodenplatte wird mit Rinnen aber ohne Gefälle ausgeführt und mit Epoxidharz beschichtet. Die Rinnen werden in gering belasteten Bereichen der Bodenplatte geplant, also nicht in der Nähe der Stützen. Die Rampe wird konventionell mit Bitumen gedichtet und mit Gussasphalt belegt.

Die Bodenplatte wird so bemessen, als würden Chloride ungehindert angreifen. (Expositionsklasse XD3). Die Bodenplatte wird, auch im Bereich der Treppenhäuser, möglichst ohne Versprünge ausgeführt (max. 3cm Höhendifferenz zur Vereinfachung der Bewehrungsführung). Notwendige Wärmedämmung wird unterhalb der Bodenplatte angeordnet.