Otto-Quartier | Wendlingen

Visualisierung: © Quarterback

Otto-Quartier in Wendlingen am Neckar

Direkt am Neckar in unmittelbarer Nähe zum Kreuz der A8 mit der Bundesstraße 313 entstehen auf dem Gelände einer ehemaligen Weberei auf einem 104 x 83 m großen Baufeld insgesamt elf Gebäude, eines davon für die gewerbliche Nutzung.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Allgemeine Projektbeschreibung

Der Bauherr Isaria GmbH, eine Tochtergesellschaft der Quarterback Immobilien GmbH, beabsichtigt, eine Wohnbebauung mit 10 Gebäuden und einem Gewerbegebäude, also insgesamt 11 Gebäuden, auf dem Baufeld K des Otto-Quartiers in Wendlingen am Neckar zu realisieren. Die künftige Bebauung besteht aus den Bauteilen 1-11. Das Baufeld hat Gesamt-Abmessungen von ca. 104 x 83 m und wird durch ein gemeinsames Untergeschoss unterbaut. In Teilbereichen des Untergeschosses sollen Doppelparkergruben hergestellt werden.

Durch den Neubau der Gebäude wird das Quartier neu bebaut und geordnet. Im Bereich des Quartiers sind möglicherweise Leitungen zu beachten, die vor Baubeginn verlegt werden müssen. Alle Gebäude werden in konventioneller Bauweise als Massivkonstruktion mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und bis zu fünf Obergeschossen errichtet.

Die maximale Höhe der Gebäude wird also ca. 18,5 m über Gelände liegen, die Gebäude werden als Massiv-Konstruktion mit aussteifenden Wandscheiben geplant. Alle tragenden Wände werden in Mauerwerk oder Stahlbeton ausgeführt, alle nichttragenden Wände in Ständerwerk. Glaswände sind nicht geplant. Die tragenden Mauerwerks-Wände werden in Kalksand-Planziegelbauweise ausgeführt, hierbei werden alle Wände als Vollsteine in Mauerwerksgüte 20/DM ausgeführt. Die tragenden Stahlbetonwände werden in Ortbeton- oder Halbfertigteilbauweise ausgeführt, die Betongüten werden entsprechend der Beanspruchung geplant.

Die Decken werden als Stahlbetondecken geplant, hierbei wird für die Stahlbetondecken die Ausführung von Filigrandecken, die auf der Baustelle zum fertigen Querschnitt ergänzt werden, angestrebt.

Die Nutzung der Gebäude ist wie folgt geplant:

UG: Technik- und Lagerräume, Parkgarage
EG/1.OG: Wohnen/Abstellräume/Gewerbe
2.-5.OG: Wohnen bzw. Gewerbe

Alle Gebäude werden flach auf einer durchlaufenden Bodenplatte gegründet. Hierbei sollen die Stützen und Wandscheiben bis auf das Fundament durchlaufen. Sind allerdings Parkplätze in Teilbereichen unter den aufgehenden Gebäuden angeordnet, so sind hier die Lasten über einen Abfangrost bzw. über Wandartige Träger oder Balken im Erdgeschoss in die tragenden Wände und Stützen einzuleiten. Eine direkte Belastung der Decke über dem Untergeschoss ist nicht zulässig. Hier ist insbesondere auf die Fugenführung zwischen den aufgehenden Bauteilen und der angrenzenden Gebäudeteile zu achten.

Das Grundstück liegt in der Nähe von Bahntrassen. Bezüglich der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen aus Schienenverkehr ist folgendes zu beachten:

Die Beurteilung der prognostizierten Geschossdeckenschwingungen hat auf Grundlage der DIN 4150-2 (“Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden”) zu erfolgen. Hinsichtlich des abgestrahlten sekundären Luftschalls sind die Richtwerte der 24. BImSchV und der VDI 2719 zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind entsprechende Untersuchungen und Gutachten erstellt worden. (Müller BBM, Wen-02-Otto-Quartier BF K, Basisprognose von Bahnerschütterungen, Bericht Nr. M172198/01 vom 5.10.2022)

Gemäß diesem Bericht sind die Vorgaben der DIN 4150-2 eingehalten, wenn die erste Eigenfrequenz aller Decken und Wände weniger als 40 Hertz beträgt. Dieser Nachweis ist im Rahmen einer dynamischen Untersuchung noch zu führen.

Das Baufeld liegt in der Erdbebenzone 1. Entsprechende Nachweise sind zu führen, jedes Gebäude benötigt einen steifen Kellerkasten zur Aufnahme der Erdbebenkräfte.

Grundwasser und Baugrund

Gemäß dem geotechnischen Vorbericht der Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH vom 7.6.2022 liegt der höchste gemessene Grundwasserstand bei ca. 261,40 m NN. Das Geländeniveau liegt zwischen ca. 262,39 NN und 262,70 NN. Der HQ100 liegt auf 262,90 NN. Außerdem liegt das Baufeld im Überflutungsgebiet des Neckars, daher wird der HQExtrem mit 264.30 NN angegeben.

Der für die Planung relevante Bemessungswasserstand wurde nach ausführlicher Beratung mit dem Baugrundgutachter vom Auftraggeber mit 262,20 NN festgelegt.
Für diesen Wasserstand wird das Tragwerk des Gebäudes ausgelegt, sollten höhere Wasserstände auftreten können, ist das Untergeschoss zu fluten (Trinkwasser), da sonst mit einem Auftreiben des Bauwerks, und damit erheblichen Schäden, zu rechnen ist. Zur Flutung werden Hydranten in der Tiefgarage vorgesehen. Es ist ein Alarmplan zu erstellen, damit sichergestellt wird, dass mit ausreichendem Vorlauf ausreichend Trinkwasser in die Tiefgarage eingefüllt wird, um den zusätzlichen Auftrieb aus Wasserständen über 262,20 NN aufzunehmen. Für jeden cm höheren Grundwasserstand über 262,20 NN sind mindestens 1,1cm Wasserstand in der Tiefgarage vorzusehen.
Beispiel:

Erwarteter Wasserstand: 262,50 NN
Erforderlicher Wasserstand in der Tiefgarage: 262,50–262,20×1,1 = 0,33 m

Erwarteter Wasserstand: 262,70 NN
Erforderlicher Wasserstand in der Tiefgarage: 262,70–262,20×1,1 = 0,55 m

Erwarteter Wasserstand: 264,30 NN
Erforderlicher Wasserstand in der Tiefgarage: 264,30–262,20×1,1 = 2,31 m

Das Baugrundhauptgutachten mit Angaben zur Trockenhaltung des Untergeschosses sowie Angaben u. A. zum Angriffsgrad des Grundwassers steht noch aus.

Die Baugrubensohle wird voraussichtlich überwiegend im unteren Bereich der Talablagerungen verlaufen und nur noch einen geringen Abstand von wenigen Dezimetern zu den unterlagernden Lias-Schichten aufweisen, oder bereits im Lias verlaufen. Dort wo Doppelparker geplant sind, wird die Bauwerkssohle bereits in den mäßig bis gering verwitterten Lias-Schichten verlaufen. Die Gründung erfolgt auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte, die in Teilbereichen möglicherweise gegen Auftrieb rückverankert wird.

Alle Gründungsbauteile und die aufgehenden Bauteile bis zu einer Höhe von 50cm oberhalb des Fertigfußbodens sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften (siehe auch unter 5.) auszuführen und zu beschichten. Der Auftraggeber hat entschieden, dass der Boden der Tiefgarage ohne Gefälle und ohne Rinnen zu planen ist.

Bemessungsparameter für Erdbebennachweise

– Erdbebenzone: 1
– Baugrundklasse – Untergrundklasse: B-R
– Untergrundparameter: S = 1,25
– Bodenbeschleunigung: agR = 0,4 m/s²
– Bedeutungskategorie: III
– Bedeutungsbeiwert: γ1 = 1,2
– Verhaltensbeiwert: min q = 1,5 (für Beton)
– Dämpfungsbeiwert: η = 1,0
– Verstärkungsbeiwert: β0 = 2,5 (für 5% viskose Dämpfung)
– Bemessungspektrum: Sd(T) = agR * γ1 * S * η * β0/ q
– Gesamterdbebenkraft: Fb = Sd(T) * M * λ