Welker-Quartier in Duisburg – Pflegeheim mit Wohnanteil
Bei dem 14.000 Quadratmeter großen Grundstück handelt es sich um das Gelände der ehemaligen „Welker-Stiftung“ im Dellviertel. Es wird eine Seniorenresidenz im Segment Servicewohnen mit einer Bruttogrundfläche von rund 25.000 Quadratmetern entstehen. Zur Verfügung stehen dann etwa 190 betreute und barrierefreie Wohneinheiten. Die Größen der Einheiten liegen zwischen 45 und 85 Quadratmetern mit je 1,5 bis 3 Zimmern.
PROJEKTBESCHREIBUNG
1.1 Allgemeine Projektbeschreibung
Der Bauherr beabsichtigt, ein Pflegeheim mit Wohnanteil (Service Wohnen, Bauteil A) sowie eine Wohnbebauung bestehend aus zwei Bauteilen als Service Wohnen (Bauteil B) zu errichten. Das Bauteil A wird aufgrund der Vorgabe einer Realteilung durch eine Gebäudefuge in zwei Gebäude geteilt. Die Gebäudefuge beginnt ab Oberkante Kellerdecke. Bedingt durch eine unterirdische Leitung zwischen den Gebäuden werden beide Bauteile mit separaten Tiefgaragen unterkellert. Alle Gebäude werden in konventioneller Bauweise als Massivkonstruktion mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und bis zu sechs Obergeschossen errichtet.
Die maximale Höhe der Gebäude wird bei ca. 23 m über Gelände liegen. Die Gebäude werden als Massiv-Konstruktion mit aussteifenden Wandscheiben geplant. Alle tragenden Wände werden in Mauerwerk oder Stahlbeton ausgeführt, alle nichttragenden Wände in Ständerwerk. Glaswände sind nicht geplant.
Die tragenden Mauerwerks-Wände werden in Kalksand-Planziegelbauweise ausgeführt, hierbei werden alle Wände als Vollsteine in Mauerwerksgüte 20/DM ausgeführt. Die tragenden Stahlbetonwände werden in Ortbeton- oder Halbfertigteilbauweise ausgeführt, die Betongüten werden entsprechend der Beanspruchung geplant.
Die Decken werden als Stahlbetondecken oder Spannbetonhohldielen-Decken (nur Fitness-Raum – Achse 15-16/C-F) geplant, hierbei wird für die Stahlbetondecken die Ausführung von Filigrandecken, die auf der Baustelle zum fertigen Querschnitt ergänzt werden, angestrebt.
Die Nutzung des Gebäudes ist wie folgt geplant:
Gebäude A:
UG: Technik- und Lagerräume, Parkgarage
EG: Pflegeheim/Gewerbe/Foyer/Verwaltung/Küche/Wohnen
1.-5. OG: Wohnen
6. OG: Tagespflege/Therapie
Gebäude B:
UG: Technik- und Lagerräume, Parkgarage
EG: Foyer/Service/Veranstaltung/Wellness/Küche/Wohnen
1.-5. OG: Wohnen
Die Gebäude werden gemäß Auskunft des Baugrundgutachters flach gegründet. Hierbei sollen die Stützen und Wandscheiben bis auf das Fundament durchlaufen. Sind allerdings Parkplätze in Teilbereichen unter den aufgehenden Gebäuden angeordnet, so sind hier die Lasten über einen Abfangrost bzw. über Wandartige Träger im Erdgeschoss in die tragenden Wände und Stützen einzuleiten. Eine direkte Belastung der Decke über dem Untergeschoss ist nicht zulässig. Hier ist insbesondere auf die Fugenführung zwischen den aufgehenden Bauteilen und der angrenzenden Gebäudeteile zu achten.
Tragwerk Haus A und B
1.2 Tragwerk
1.2.1 Allgemeines
Alle Bauteile des gesamten Bauwerkes werden als Stahlbeton-Konstruktion in konventioneller Massivbauweise, möglicherweise unter Verwendung von Ortbeton bzw. Halbfertigteilen (Filigranplatten- und Wände), oder mittels Spannbetonhohldielen hergestellt. Die Stützen sind als Stahlbetonstützen und die Wände als Stahlbeton-Wandschotten geplant. Stahlbetonwände als wandartige Träger werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Gebäude werden auf Sohlplatten flach gegründet. Zu erhaltende Leitungen sind zu berücksichtigen.
1.2.2 Decken
Die Stahlbetondecken werden im Allgemeinen als Massivdecken mit der Regeldicke d = 20 cm ausgeführt. Die Decke über dem Untergeschoss wird dabei monolithisch 25-32 cm dick ausgeführt. In einigen Bereichen der Decken und der Bodenplatte sind Dübelleisten notwendig. Die Decken liegen auf durchgehenden Wänden, Unterzügen und auf Stützen auf. In Bereichen von tragenden Wandscheiben über mehrere Geschosse ist zu berücksichtigen, dass die Decken und die Wandscheiben mindestens solange abzustützen sind, bis die Wandscheiben in diesen Geschossen ihre volle Tragfähigkeit erreicht haben. Auftretende Verformungen sind teilweise durch Überhöhung auszugleichen.
1.2.3 Treppen
Alle inneren Treppenläufe werden als Fertigtreppenläufe hergestellt. Die erforderliche Schallentkopplung erfolgt über schallentkoppelte Konsolen (Neoprenlager, Regelfall). Die Podeste sind mit schwimmendem Estrich auszuführen.
1.2.4 Stützen
Im Allgemeinen sind die Stützen als Stahlbetonstützen geplant. Die Stützen werden als Rechteckstützen oder als Rundstützen ausgeführt. Zentrische Lasteinleitung aus den aufgehenden Bauteilen erfordert Lisenen in den abzufangenden Geschossen.
1.2.5 Wände
Im Gebäude A sind die Zimmertrennwände und die Treppenhaus- und Aufzugswände sowie die Fassade massiv geplant. Im Gebäude B sind die Flurtrennwände und die Treppenhaus- und Aufzugswände sowie die Fassade massiv geplant. Weitere Massivwände sind der statischen Vorplanung zu entnehmen. Die Wände werden aus Mauerwerk oder aus Stahlbeton d = 17,5/20/24/ 30 cm dick ausgeführt. Die Stahlbeton-Wände sind möglicherweise als Filigranhohlwände auszuführen. Die Aufzugskerne werden aus Schallschutzgründen aus Stahlbeton d=22cm und bei Angrenzen schutzbedürftiger Räume bis 30cm dick geplant (nach Angabe Schallschutzgutachter). Darüber hinaus ist möglicherweise zusätzlich eine Gipskartonschale nach Planung des Objektplaners/Schallschutzgutachters vorzusehen.
1.2.6 Fassade
Die Fassade ist aus Mauerwerk oder aus Stahlbeton geplant. Die Dicke der Wände beträgt d = 17,5/20/24 cm. Die Fassade wird im Allgemeinen mit Wärmedämmverbundsystem geplant. Im Erdgeschoss ist eine Wandverkleidung mit Riemchen vorgesehen.
1.2.7 Aussteifung
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über steife Deckenscheiben in Verbindung mit den Treppenhaus- und Aufzugswänden.
1.2.8 Balkonplatten
Alle Stahlbetonplatten der Balkone werden in der Stärke von 20 cm als wasserundurchlässiges Fertigteil ausgeführt. Die Balkonplatten werden im Allgemeinen über Isokörbe Typ K (kragend) an die Geschossdecken angeschlossen. Fugen werden erforderlich und sind zu entwässern. Die Oberkanten der Rohdecken liegen dabei auf gleicher Ordinate. Die Balkone erhalten ein übliches Stahlgeländer. Der barrierefreie Zugang erfolgt über den Aufbau.
1.2.9 Wandelgang
Der Wandelgang ist eine im Innenhof des Bauteil B umlaufende Decke, welche thermisch vom Gebäude entkoppelt ist. Diese wird über Isokörbe an die Geschossdecken des Erdgeschosses angebunden und liegt zusätzlich auf Stützen auf, die auf der Tiefgaragendecke stehen.
Die Decke des Wandelgangs ist in regelmäßigen Abständen in Fugen unterteilt, so dass diese als Vollfertigteile noch transportierbar sind.
1.2.10 Schwimmbad
Das Schwimmbecken wird als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt und umlaufend von der Decke über UG entkoppelt. Gemäß Bauphysik sind zur Schallentkopplung z.B. Calenberg Lager vorgesehen. Das Becken selbst erhält von innen eine mineralische Abdichtung und Fliesen. Die Innenseite des Beckens wird auf der sicheren Seite liegend jedoch so bemessen, als würden Chloride ungehindert angreifen. (Expositionsklasse XD2). Des Weiteren ist noch ein kleiner, ca. 50cm tiefer Kneipp-Pfad vorhanden, welcher jedoch nicht vom Rohbau entkoppelt ist.
1.3 Tragwerk Tiefgaragen
1.3.1 Allgemeines
Alle Bauteile der beiden Tiefgaragen werden als Stahlbeton-Konstruktion in konventioneller Massivbauweise, möglicherweise unter Verwendung von Ortbeton bzw. Halbfertigteilen (Filigranplatten- und Wände) hergestellt. Die Stahlbetondecken werden als Massivdecken ausgeführt. Die Stützen sind als Stahlbetonstützen und die Wände als Stahlbeton-Wandschotten geplant. Die Tiefgaragen werden auf Bodenplatten flach gegründet.
1.3.2 Decken
Alle Stahlbetondecken werden 25-32 cm dick ausgeführt. Die Decken liegen auf durchgehenden Wänden, Unterzügen und auf Stützen auf. In einigen Bereichen der Decken sind Dübelleisten notwendig. Die Decken sind teilweise überhöht herzustellen und konventionell schwarz zu dichten.
1.3.3 Treppen
Die inneren neuen Treppenläufe werden als Fertigtreppenläufe hergestellt, die erforderliche Schallentkopplung der Fertigteiltreppenläufe erfolgt über schallentkoppelte Konsolen auf Neoprenlager.
1.3.4 Stützen
Die Stützen sind als Stahlbetonstützen geplant und werden als Rechteckstützen ausgeführt.
1.3.5 Wände
Alle Wände werden aus Stahlbeton oder Mauerwerk, d = 24–30 cm ausgeführt. Die erdseitigen Außenwände im UG werden aus WU Stahlbeton erstellt mit d = 30 cm. Diese sind möglicherweise als Filigranhohlwände mit wasserundurchlässigen Arbeitsfugen vorgesehen, dann beträgt die Mindestdicke jedoch 32cm.
1.3.6 Aussteifung
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über steife Deckenscheiben in Verbindung mit den vorhandenen Stahlbetonwänden.
1.3.7 Gründung
Die Gründung der Gebäude erfolgt auf 40-80 cm dicken Sohlplatten auf Sauberkeitsschicht/Trennlage als Flachgründung. Im Bereich der Unterfahrten und der sonstigen Vertiefungen ist die Unterkante der Fundamente entsprechend der Planung abzusenken. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Schwächungen der Bodenplatte insbesondere im Bereich der Wandenden und Stützen, nicht zulässig sind.
Die Weiße Wanne ist für folgenden maximalen Wasserstand zu bemessen.
Geländeoberkante: ca. 31,5 – 32,5 NN
Bau-Null: ca. 32,40 NN
Unterkante Bodenplatte: ca. 27,93 NN
Grundwasserstand Bauzeit: ca. 26,00 NN
Höchster gemessener Grundwasserstand: ca. 27,50 NN (Auftrieb)
Höchster gemessener Grundwasserstand: ca. 27,80 NN (Abdichtung)
(inklusive 30cm Sicherheitsaufschlag): Das Grundwasser ist nicht betonangreifend (XA0).
Alle Gründungsbauteile und die aufgehenden Bauteile bis zu einer Höhe von 50cm oberhalb des Fertigfußbodens sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften (siehe auch unter 7.) auszuführen und zu beschichten.
Der Auftraggeber hat bereits entschieden, dass der Boden der Tiefgarage ohne Gefälle und ohne Rinnen zu planen ist. In regelmäßigen Abständen sind Schöpfgruben (Mindestdicke Restbeton 25cm) vorzusehen, in die Pfützenwasser eingeschoben werden kann. Auf diese Grundsätze wird in der Baubeschreibung Bezug genommen.
Die Bodenplatte wird auf der sicheren Seite liegend so bemessen, als würden Chloride ungehindert angreifen. (Expositionsklasse XD3).
Die Tiefgarage ist für die Nutzungsklasse „B“ zu planen.
Keller, Lager- und Abstellräume sind für die Nutzungsklasse „A“ zu planen.
1.3.8 Inspektion und Wartung
Es wird vom Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein empfohlen, eine jährliche Inspektion auf Verschleiß und Schäden von der Tiefgarage durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen. Zudem empfehlen wir die Einholung von Einheitspreisen mit Abgabe des Angebotes für die Beseitigung von Nutzungsschäden (nicht Gewährleistungsschäden) nach der jährlichen Inspektion.